BAFA-FÖRDERUNG
STAATLICHE FÖRDERUNG VON KMU
SIE HABEN SCHON LÄNGER PROJEKTE FÜR EINE ERFOLGREICHE ZUKUNFT IN IHREM BETRIEB
ANSTEHEN, HIER IST DIE LÖSUNG…
MIT DEM FÖRDERPROGRAMM DER BAFA UND UNS ALS UNTERNEHMENSBERATER KOMMEN SIE AN IHR ZIEL – SIE BRAUCHEN NICHT LÄNGER WARTEN!
Das Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ im neuen Jahr ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.
Der Mittelstand ist immer noch das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Mehr als die Hälfte aller abhängig Beschäftigen sowie nahezu 3/4 der Auszubildenden lernen und arbeiten in KMU.(Klein- und mittelständischen Unternehmen)
Damit der deutsche Mittelstand auch in Zukunft stark bleibt, sind Neugründungen und Übernahmen bestehender Unternehmen genauso wichtig wie eine stetige Anpassung der Unternehmen an sich schnell verändernde Rahmenbedingungen.
Dabei ist die Förderung von Unternehmensberatungen als Unterstützung zur Umsetzung relevanter Projekte ein wichtiges Instrument für KMU.
Auch KMU, die sich in wirtschaftlich angespannter Situation befinden, sollen unterstützt werden, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Darüber hinaus sollen die Beratungsmaßnahmen die unternehmerischen Kompetenzen vertiefen und Arbeitsplätze schaffen sowie sichern, damit sie am Markt Bestand haben können. Die Erreichung dieser Ziele wird auch Gegenstand der Erfolgskontrolle sowie einer möglichen externen Evaluation sein.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz / Förderrichtlinie – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU)
Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von zertifizierten Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.
Die entstehenden Kosten werden durch einen „nicht rückzahlbaren Zuschuss“ durch das Förderprogramm reduziert.
EINIGE WICHTIGE PUNKTE ZUR BEACHTUNG
- BAFA Förderung : Das Ziel und die Idee dahinter…
- Wer kann die Förderung erhalten?
- Was ist 2023 neu, bis zu welcher Höhe wird wie gefördert?
- Welche Bedingungen für eine Förderung müssen erfüllt werden?
- Förderungen sind für diese Unternehmensthemen möglich
- Folgeberatung mit vereinfachtem Antrag
- BAFA Förderung 2023 – Darauf müssen Sie achten…
- Download der BAFA Dokumente, hier…
- Ihr Wunsch, Ihre Fragen zu diesem Thema?
WELCHEN POSITIVEN EFFEKT HAT DIESE FÖRDERUNG FÜR SIE ALS UNTERNEHMER?
Da KMU im Vergleich zu großen Unternehmen oftmals nur über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen verfügen, werden die bei den Unternehmensberatern entstehenden Aufwände durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Das hilft Ihnen bei der Umsetzung von Projekten unterschiedlichster Thematiken.
STUFE 1
PROJEKTSTART IST-AUFNAHME
Definition des Projektes Detaillierte IST-Aufnahme der aktuellen Situation Zeiten/Kosten/Manpower/ Wegstrecken/Verbrauch/ Schnittstellen/Belegung
STUFE 2
OPTIMIERUNGS- VORSCHLÄGE
Präsentation der IST-Analyse Gemeinsame Reflektion Vorstellung des Maßnahmenkatalogs Lösungsorientierte Handlungsempfehlungen
STUFE 3
UMSETZUNG DER ERARBEITETEN PLÄNE
Gemeinsame Planung der finalen Maßnahmen unter Berücksichtigung vorhandener Manpower und Zeitressourcen Umsetzungsintervall
STUFE 4
COACHING FOLLOW UP
Individuelle Betreuung zu auftretenden Fragen während des Umsetzungsintervall Regelmäßiges Follow up Erfolgsnachweis der umgesetzten Maßnahmen
BAFA-FÖRDERUNG: DAS ZIEL UND DIE IDEE DAHINTER…
Zitat BAFA: „Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.“
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Das mit BAFA Förderung von Unternehmensberatungen für KMU neu bezeichnete Programm wurde nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Gegenüber der bis Ende 2022 gültigen Reglung gibt es folgende – positiv zu bewertende – Änderungen und Vereinfachungen:
- Die maximal förderfähigen Beratungskosten wurden auf € 3.500,- erhöht
- Die Unterscheidung zwischen „jungen Unternehmen“ und „Bestandsunternehmen“ entfällt
- Die bisherige Klassifizierung „Unternehmen in Schwierigkeiten“ entfällt ebenfalls
- Die Höhe der max. Zuschüsse beträgt 80 % entspricht € 2.800,- (neue Bundesländer)
- Die Höhe der max. Zuschüsse beträgt 50 % entspricht max. € 1750,- (alte Bundesländer) (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig)
Beispielrechnung:
Beratungsrechnung beträgt : 4.500 €, d. h. BAFA übernimmt davon 1.750 €, der Unternehmer übernimmt 2.850 € (alte Bundesländer)
oder
Beratungsrechnung beträgt : 3.000 €, d.h. BAFA übernimmt davon 2.400 €, der Unternehmer übernimmt 600 € (neue Bundesländer)
- Förderung können Sie nur erhalten, wenn der Berater durch das BAFA in einem Prüfverfahren zertifiziert wurde, bei dem unter anderem Beratungserfahrung, Qualitätsstandards und die Passung zu den Förderprogrammen geprüft werden.
- Die Beratungen müssen konzeptionell durchgeführt werden, indem nach einer Analyse der Unternehmenssituation die Schwachstellen benannt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben werden.
- Es werden nur Einzelberatungen gefördert – keine Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen.
- Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die richtlinienkonforme Durchführung der Beratung müssen gewährleistet werden
- WICHTIG: Sie dürfen nicht schon vor der BAFA Bestätigung mit der Beratung beginnen
FÖRDERUNGEN SIND FÜR DIESE UNTERNEHMENSTHEMEN MÖGLICH:
ORGANISATORISCHE ENTWICKLUNG
Anpassung Geschäftsmodell Qualitätsverbesserung Prozessoptimierung
Digitale Geschäftsprozesse
Effektive Workflows Betriebsabläufe dokum.
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
Fördermittelberatung
Analyse der Kostenstruktur
Budgetplanung Liquiditätsplanung Nachhaltigkeit Umweltschutz
PERSONELLE ENTWICKLUNG
Teamförderung Weiterbildungsmaßnahmen Datenschutz Arbeitsschutz
Fachkräftesicherung
Mobiles Arbeiten
VERTRIEBLICHE ENTWICKLUNG
Marketingausrichtung neuer Geschäftsfelder
Anpassung des Produktportfolios Akquiseförderung Umsatzrückgang
Folgeberatungen sind zusätzliche Beratungsleistungen im Wert von bis zu € 3.500,- zur Vertiefung der Maßnahmen, zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Folgeberatung kann innerhalb von 3 Monaten in einem vereinfachten Verfahren beantragt werden.
Jedes berechtigte Unternehmen kann zwei in sich abgeschlossene Beratungen pro Jahr gefördert bekommen. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf Beratungen im Wert von bis zu jeweils € 2.800,- gefördert bekommen.
Einige leicht vermeidbare Fehler:
- Ist Ihr Berater wirklich für das aktuell in Frage kommende Programm BAFA zertifiziert, verfügt er über eine ID?
- Achten Sie bitte darauf bevor Sie den Antrag stellen, welche Themen förderfähig sind.
- Um Probleme gleich zu vermeiden: Fangen Sie nicht mit der Kooperation an, bevor Ihnen die offizielle BAFA Zusage vorliegt.
- Klären Sie gleich zu Beginn, mit Ihrem Berater, wer wie die Antragsstellung vornimmt
Gerne führen wir mit Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch, definieren mit Ihnen gemeinsam den Inhalt der Aufgabenstellung und die zu erreichenden Ziele.
Natürlich stehen wir Ihnen auch auf Wunsch für eine Video-Konferenz oder kostenfreies Telefongespräch als Erstkontakt zur Verfügung.
Es ist uns sehr wichtig, dass Sie von Anfang an von uns überzeugt sind, wir ein gemeinsames Vertrauensverhältnis aufbauen können und damit die Lösung der gestellten Aufgabe ein voller Erfolg wird.
Durch die optimal platzierten Standorte unserer Büros in Süddeutschland sind wir nicht weit entfernt und haben kurze Anfahrtswege.
UNSERE STÄRKE – Ansprechpartner für alle nicht das Projekt betreffende Fragen, bei uns gibt es keine anonyme Hotline.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
ADVIQON Unternehmensberatung
Königsberger Straße 11
74321 Bietigheim-Bissingen